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Männerspielzeug



Das Waffenrecht

Das Waffengesetz regelt den Umgang mit Waffen sehr ausführlich.
Es regelt unter anderem

Wir wollen hier einige Punkte, die die Waffen aus unserem Angebot betreffen, beschreiben.
Sie können auf jeden Fall sicher sein, sollten Sie eine Waffe kaufen wollen, für die Sie keine Erwerbsberechtigung haben, werden wir Ihnen diese Waffe nicht ausliefern.
Sind Sie bei einem dieser Punkte in Bezug auf Ihre Person unsicher,
gehen Sie erst einmal davon aus, dass Sie es nicht dürfen und verschaffen Sie sich Sicherheit, in dem Sie bei Ihrer zuständigen Waffenbehörde nachfragen und sich versichern.
In der Regel ist dies Ihr Ordnungsamt.
Sie können aber auch gerne mit uns sprechen, Telefon: 0431 600 66 83



Wer darf eine Waffe erwerben

Natürlich ist dies umfangreich im Waffengesetz geregelt.
Zuerst müssen wir aber einmal klären, das mit erwerben nicht kaufen gemeint ist.
Kaufen dürfen Sie jede Waffe aus unserem Angebot. Damit erlangen Sie das Eigentum.
Das bedeutet nicht, das Sie diese Waffe auch besitzen dürfen.
Wenn wir Ihnen diese Waffe überlassen, erwerben Sie sie. Sie gelangt damit in Ihren Besitz und Sie können die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausüben.
Ob Sie das dürfen, hängt zum einen von der Waffe ab und zum anderen von den damit verbundenen Umständen für die Erwerbserlaubnis.
Das Waffengesetz unterscheidet hier erst einmal grob in folgende Kategorien:



Freie Waffen und Hieb- und Stoßwaffen
Die Freien Waffen sind außen sichtbar mit einem amtlichen Kennzeichen versehen:
Die freien Luftdruckwaffen mit einem F in einem Fünfeck,
die freien Schreckschusswaffen mit einem PTB-Zeichen, die Buchstaben PTB mit einer darunter stehenden Nummer in einem Kreis.
Diese Waffen dürfen von volljährigen Personen erworben werden, gegen die kein Waffenverbot ausgesprochen wurde.
Verfügen wir von Ihnen über einen gültigen Altersnachweis, dürfen wir Ihnen diese Waffen überlassen.
Das Selbe gilt für Hieb-und Stoßwaffen, hierzu gehören Schwerter, Messer, Äxte und Dolche aus unserem Angebot.


Einläufige Einzellader-Waffen mit Zündhütchen-Zündung (Perkussionswaffen)


Bedürfnisfreie erwerbserlaubnispflichtige Waffen
Zuerst, was ist eine Erwerbserlaubnis. Dies ist eine von der zuständigen Waffenbehörde ausgestellte Erlaubnis, zum Erwerb einer Waffe. Zum Beispiel eine Jagderlaubnis, eine Sportschützen-Waffenbesitzkarte oder eine Waffenbesitzkarte. Für diese Waffen ist eine grüne Waffenbesitzkarte erforderlich.
Diese können Sie bei Ihrer zuständigen Waffenbehörde beantragen. Es ist hierfür nicht erforderlich, ein Bedürfniss nachzuweisen.
In der Regel ist es unproblematisch, hierfür eine Erlaubnis zu bekommen.
Diese Waffen sind ebenfalls mit einem F in einem Fünfeck gekennzeichnet und zusätzlich mit den Buchstaben PTB und einer Nummer darunter in einem Rechteck.
Ihnen gemein ist mit den Luftdruckwaffen, dass Ihre Geschossenergie unter 7,5 Joule liegen muss.
Die gängigen Kaliber für diese Waffen sind 4mm und 6mm Randfeuer.


Erwerbserlaubnispflichtige Waffen
Für Waffen dieser Kategorie benötigen Sie, je nach Waffe, einen gültigen Jahres-Jagdschein, eine Sportschützen-Waffenbesitzkarte oder eine grüne Waffenbesitzkarte.
Diese Erlaubnisse sind nicht so einfach zu erhalten.
Verfügen Sie nicht über eine solche Erlaubnis, sind aber daran interessiert, sollten Sie sich mit einem Schützenverein in Ihrer Umgebung in Verbindung setzen oder einen Waffensachkundekurs besuchen. z.B. hier: Waffensachkundekurse.



Wer darf eine Waffe führen?

Führen bedeutet, die tatsächliche Gewalt außerhalb der eigenen Wohnung, der eigenen Geschäftsräume oder dem eigenem befriedetem Besitztum, ausüben.
Also die Waffe in der Öffentlichkeit mit sich tragen. Das ist grundsätzlich erst einmal von der Art der Waffe abhängig.
Für SRS-Waffen (Schreckschuss- und Gaspistolen, etc.) ist eine behördliche Erlaubnis notwendig.
Für Waffen, für die eine Erwerbserlaubnis erforderlich ist, ist ebenfalls zum Führen eine behördliche Erlaubnis notwendig.
Eine solche kann erteilt werden für SRS-Waffen und für Erwerbserlaubnispflichtige Waffen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
Diese können Sie bei Ihrer Waffenbehörde erfragen.
Für Hieb-und Stoßwaffen gilt ein Führungsverbot, wobei der Gesetzgeber einige Ausnahmen benennt, z.B. Berufsausübung.



Wer darf mit einer Waffe wo schießen?

Das Schießen mit einer Schusswaffe immer erlaubnispflichtig, wenn es außerhalb eines Schießstandes erfolgt.
Man darf auf Schießstätten, (Schießstand), die für die Waffe zugelassen sind, mit einer Waffe schießen.
Befindet sich mehr als eine Person auf diesem Schießstand, nur unter Aufsicht einer Person, die die Aufsichtserlaubnis hat.

Mit Schusswaffen, deren Geschossenergie unter 7,5 Joule liegt, innerhalb der eigenen Räume oder dem eigenem befriedetem Besitztum, wenn das Geschoß diesen Bereich nicht verlassen kann!
Mit SRS-Waffen, auf dem eigenem befriedetem Besitztum, wenn für Anwohner hierdurch keine Belästigung entsteht.



Wie muss eine Waffe transportiert werden?

Natürlich regelt auch dies das Waffengesetz.
Die Waffe, egal welche, sollte in einem verschlossenem Behältnis transportiert werden, auf keinen Fall darf sie zugriffsbereit oder geladen sein.
Die Möglichkeit des direkten Zugriffes darf nicht gegeben sein.
Sie muss getrennt von ihrer Munition transportiert werden, das heißt, die Munition darf sich nicht in der Waffe befinden.



Wie muss eine Waffe aufbewahrt werden?

Hier gibt es eindeutige Vorschriften.
Eine Waffe muss grundsätzlich so aufbewahrt werden, das unberechtigten Personen der Erwerb nicht eingeräumt wird!
Das gilt grundsätzlich für jede Waffe.
Schusswaffen müssen getrennt von ihrer Munition aufbewahrt werden.
Erwerbserlaubnispflichtige Waffen immer in einem dafür vorgesehenem Waffentresor, mit einem Gutachten auch in Waffenräumen.




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